Medienkonzept
In Ausarbeitung …
Regelung der Verwertungsrechte von medialen Inhalten
Regelung der Verwertungsrechte von medienrelevanten Aufnahmen bei vom ÖSBV veranstalteten Turnieren:
Grundsätzlich steht Foto- und Videografen bei ÖSBV-Turnieren das Aufnehmen von Fotos, Videos und somit die Erstellung medialer Inhalte frei, allerdings ist immer dann eine gesonderte Abmachung mit dem Veranstalter (ÖSBV) zu treffen, wenn diese Inhalte in der weiteren Verwendung als Werke zur Realisierung von finanziellen bzw. strategischen Zielen verwendet werden. Hierzu ist immer eine vertragliche Abmachung mit dem ÖSBV vorab zu treffen.
Sofern diese Vereinbarung zum Zeitpunkt der Entstehung des potenziell medial verwertbaren Inhalts nicht besteht, behält sich der ÖSBV das Recht vor, jedwede widerrechtliche, dem Verband schädliche, bzw. dem Verbandszweck undienliche Weiterverwendung- bzw. -verwertung erfasster Inhalte zu untersagen.
ÖSBV, 18. März 2025
