COVID-19: Empfohlene Zusatzmaßnahmen für Vereine

Auf Ersuchen der ÖBU stellt der ÖSBV hiermit die am 1. Juli aktualisierten EMPFOHLENEN ZUSATZMAßNAHMEN zu den gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie online.

Seitens des ÖSBV wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass es sich beiliegend um EMPFEHLUNGEN handelt. Es wird niemandem etwas vom ÖSBV vorgeschrieben – das macht das entsprechende Gesetz bzw. die Verordnung, die für jeden bindend ist; die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheitsministeriums liegt ausschließlich in der Verantwortung der Vereine.

Der ÖSBV möchte nur bitten, im Blick zu behalten, dass trotz der vielen Lockerungen, die es mittlerweile gibt, das Mindestmaß an Vorsicht und Rücksicht eingehalten wird.