COVID-19: Überarbeitete Empfehlungen für Vereine

Auf Ersuchen der ÖBU stellt der ÖSBV hiermit die ÜBERARBEITETEN EMPFEHLUNGEN für den ab dem morgigen Freitag (29. 5.) wieder genehmigten Spielbetrieb online.

Die Bestimmungen für den Indoorsport auf der Webseite von Sport Austria, die HIER abgerufen werden können, lassen wesentlich mehr Freiheiten zu, als dies noch vor circa zwei Wochen abzusehen war, wodurch die Liste deutlich kürzer geworden ist.

Da offenbar vereinzelt Unklarheit geherrscht hat, wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass es sich beiliegend um EMPFEHLUNGEN handelt. Es wird niemandem etwas vom ÖSBV vorgeschrieben – das macht das entsprechende Gesetz bzw. die Verordnung, die für jeden bindend ist; die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheitsministeriums liegt ausschließlich in der Verantwortung der Vereine.

ÖSBV bittet um ein Mindestmaß an Vorsicht und Rücksicht

Der ÖSBV möchte nur bitten, im Blick zu behalten, dass trotz der vielen Lockerungen, die es jetzt gibt, das Mindestmaß an Vorsicht und Rücksicht (2 Meter Abstand, Mund-Nasen-Schutz wo vorgesehen, Desinfektion) eingehalten wird.

Auch wenn derzeit die Gesamtzahl der Infizierten in Österreich erfreulicherweise sehr gering ist, bleibt dennoch ein Infektionsrisiko, vor allem in Innenräumen. Deshalb ergeht auch der Appell an alle, sich so zu verhalten, dass sich niemand über das „normale“ Maß hinaus gefährdet fühlen muss, wenn er ins Vereinslokal kommt.

Der ÖSBV wünscht allen einen guten Neustart und dass alle gesund bleiben!